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Biopatente

Was ist ein Patent?

"Das Patent ist ein Rechtstitel, der dem Patentinhaber das ausschließliche Recht verleiht, die patentierte Erfindung auf einem bestimmten räumlichen Gebiet für eine befristete Zeit zu benutzen, indem er andere u.a. von der Herstellung, dem Verkauf oder dem Gebrauch dieser Erfindung ohne seine Zustimmung ausschließen kann." (Website des EPA).

Seit 1994 sind alle Mitgliedstaaten der World Trade Organisation (WTO) verpflichtet, einen Patentschutz von 20 Jahren zu gewähren, der ab Einreichen des Patentgesuchs gültig ist. Der Sitz des Europäischen Patentamts (EPA) ist seit 1977 in München. Dort werden europaweit geltende Patente erteilt.
Wendet ein Patentinhaber sein Patent nicht an kann er sein Patentrecht verlieren.
Der Inhaber eines Patents hat das ausschliessliche Recht, die patentierte Erfindung gewerbsmässig zu nutzen. Dies gilt für die Erfindung selbst und, falls ein Verfahren patentiert wurde, auch auf die unmittelbaren Erzeugnisse dieses Verfahrens. Eine Entdeckung z.B. aus der naturwissenschaftlichen Forschung kann nicht patentiert werden. Der Unterschied zwischen Erfindung und Entdeckung führt in den Biowissenschaften zu zahlreichen Konflikten.

(Zur Funktionsweise der elektronischen Patentanmeldung siehe Website des dt. Patentamts)

WTO und Biopatente

„Die Welthandelsorganisation (WTO) legt die Regeln des Welthandels fest. Sie wurde 1995 gegründet. Ihr gehören 148 Staaten an, die untereinander über 90 Prozent des globalen Welthandels betreiben.

Neoliberales Druckmittel: das Streitschlichtungsverfahren

Die WTO ist Richter über die Regeln des globalen Welthandels, die sie selber aufstellt.
Wenn sich ein WTO-Mitglied durch ein anderes Mitgliedsland beeinträchtigt fühlt, kann es das "WTO-Gericht", das Streitschlichtungsgremium (Dispute Settlement Body - DSB) anrufen. Stellt dieses einen Bruch der WTO-Abkommen fest, kann es Sanktionen in Milliardenhöhe verhängen. So konnte die Europäische Union nur verhindern, Strafzölle in Höhe von 191 Millionen Dollar an die USA zu zahlen, indem sie die Bevorzugung sozial und ökologisch vorteilhaft produzierter Bananen aus der Karibik aufgab. Oft reicht schon die Drohung mit einer WTO-Klage, um Staaten von "handelshemmenden" Regulierungen abzuhalten. Kroatien und Sri Lanka haben in den letzten Jahren aus Angst vor einer WTO-Klage ihre geplanten Gentechnik-Moratorien fallengelassen. Auch ihnen drohten hohe Strafen, die sie wirtschaftlich nicht hätten leisten können.

USA und WTO im Dienst der Konzerne

Nur eine Handvoll transnationaler Konzerne beherrschen den Markt für transgenes Saatgut und für Agrochemie. Das US-amerikanische Unternehmen Monsanto hält einen Anteil von 91 Prozent der Anbauflächen von Genpflanzen. Weitere Player sind Bayer, BASF, Syngenta, Dow und Pioneer. Derzeit schreiben alle Unternehmen der Branche rote Zahlen. Auch deshalb stehen die Konzerne unter Druck, neue Absatzmärkte zu erschließen. Kein Wunder also, dass sie nach jahrelangen Drohungen nun tatsächlich über das Heimatland der Gentechnik eine Klage bei der WTO lanciert haben. Die USA sind das Gentechnik-Land Nummer 1: Im Jahr 2003 befanden sich etwa 63 Prozent der weltweiten Anbauflächen in den USA, 21 Prozent in Argentinien, 6 Prozent in Kanada und je 4 Prozent in Brasilien und in China. Durch das Moratorium in der EU haben vor allem die USA Exportverluste zu verzeichnen. Nach eigenen Angaben konnten sie allein Gen-Mais im Wert von 300 Millionen Dollar pro Jahr nicht in die EU absetzen.

Zugespitzt hat sich die Lage der USA und der mit ihr verhandelten Industrie zudem durch die Weigerung einiger afrikanischer Länder, US-amerikanische Nahrungsmittelhilfe in Form von Genmais zu akzeptieren. Der Plan der Bush-Administration, den auf den Weltmärkten unverkäuflichen US-Genmais unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe elegant zu entsorgen, ging nicht auf. Der US-Handelsbeauftragte Robert Zoellick wetterte daraufhin: Die Europäer würden nicht nur grundlos den freien Warenverkehr behindern, sondern seien auch noch Schuld am Hungertod von Afrikanern.

Wie scheinheilig dieses Argument ist, ist unverkennbar. Die "Hilfslieferungen" für Entwicklungsländer sind nichts anderes als eine Möglichkeit zur Eroberung neuer, bisher gentechnikfreier Absatzmärkte. Und dieses Ziel verfolgt die amerikanische Politik mit aller Macht: Im Mai 2003 hat der US-Kongress beschlossen, Entwicklungsländern AIDS-Medikamente verwehrt werden können, wenn diese die Einfuhr genmanipulierter Lebensmittel verweigern.“ (www.attac.de)

Weitere Information mit aktuellen Bsp. zur Rolle der WTO:

- http://www.Greenpeace WTOStreitfall.pdf

- http://www.genug-wto.de/index.php

- http://germany.indymedia.org/2001/09/7270.shtml Was ist Gats?

- www.hybridvideotracks.org (fermeture/ouvert)

- http://attac-netzwerk.de/wto/taz7.html?print WTO-Gesundheitsschädlich


WIPO (World Intellectual Property Organisation)
  • seit 1974 Teil des UN-Organisationsnetzwerks
  • Aufgabe: globale Harmonisierung von Patent- und Urheberrecht
  • 179 Mitgliedstaaten / NGOs besitzen Beobachterstatus
  • Budget: 678 Millionen CHF (85% über Patentregistrierungsgebühren)
  • seit 1996 enge Kooperation mit der WTO im Rahmen von TRIPS
TRIPS (Trade Related Aspects Of Intellectual Property Rights)

Abkommen über handelsbezogene Aspekte geistigen Eigentums. Schreibt z.B. Patentschutz für Computerprogramme, Schaltkreise, Medikamente und bestimmte Pflanzenvariationen verbindlich vor. Ist weitestgehend verpflichtend für alle WTO-Mitgliedsstaaten ab 2006

weitere Abkommen der WIPO:

  • 2000: Patent Law Treaty
  • 2003: Wipo Copyrigt Treatment (WCT) & WIPO Performance & Phonogram Treaty (WPPT)

Zur Bedeutung von TRIPS für den Bereich Gentechnik (Quelle: www.agp.org):

Ein kurzes Wort zu TRIPS / Patente aufs Leben:

Das TRIPS (Abkommen über den Handel mit geistigen Eigentumsrechten) ist ein signifikantes Beispiel für die Hegemonialstellung westlicher Industrienationen. Am Meisten wird davon Gebrauch gemacht im Gentech-Bereich, d.h., wenn z.B. ein Pharmakonzern die genetische Analyse einer jahrtausende alten Heilpflanze geschafft hat, dann kann er die Nutzungsrechte weltweit für sich in Anspruch nehmen. Aber am fatalsten ist die Patentierung von Saatgut von Grundnahrungsmitteln wie Reis, Mais, Weizen oder Kartoffeln, welches die Bauern für teures Geld den Agrokonzernen abkaufen müssen. Auch das Problem, in Afrika billige AIDS-Medikamente anzubieten hängt damit zusammen. Hinzu kommen weitere verheerenden Folgen durch genmanipulierte Monokulturen, die die Biodiversität zerstören.“

EU-Gesetze, Richtlinien und Verordnungen

EU-Richtlinien im Einzelnen zum Nachlesen u.a. bei: http://www.keinpatent.de/ , www.transgen.de oder EU-Kommission zum Deutschen Gentechnikgesetz (vom 30.07.2004) unter: http://www.biosicherheit.de/aktuell/299.doku.html mit links zu diversen EU-Rechtsvorschriften, Gentechnikgesetz, Freisetzungsrichtlinien, Verordnungen etc.

Deutschland:

Der Bundestag hat am 18. Juni 2004 das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts beschlossen, das eine EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, die den Rahmen schafft für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland. Bevor es in Kraft tritt, muss es noch den Bundesrat passieren (evtl. im Herbst 2004)

Unterschiede/Unvereinbarkeiten (z.B. Erprobungsanbau, Icon Genetics München BarCode für die DNA von genetischveränderten Pflanzen

Konfliktfeld Patentrecht

„Ein Patent bedeutet ein Monopol. Dieses Monopol ist bei Arzneimitteln, Energieversorgung, Erdöl-Chemie, Pflanzensamen und Mikroorganismen von besonderer Bedeutung. Es ist dazu angelegt, die bereits reichen, multinationalen Konzerne noch reicher zu machen und den südlichen Ländern ihren Schatz an Wissen zu rauben, ihre produktiven Kapazitäten, ja selbst die Menschen selbst.“
(Peoples Commission on Patent Laws for India)

Konflikte um Patentierbarkeit traditionellen Wissens

Nach dem europäische Patentrecht müssen muß eine Erfindung des Menschen neu sein, (darf noch nicht öffentlich bekannt sein), um Patentschutz zu erlangen.

EPÜ "Artikel 3 (2)

Biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, kann auch dann Gegenstand einer Erfindung sein, wenn es in der Natur schon vorhanden war."

Überliefertes Volkswissen ist allerdings nicht patentierbar. Darauf wird beim Patentamt oft erst nach Protesten und Einsprüchen Rücksicht genommen.

Beispiel:

- Die Firma Grace lässt sich die Nutzung des indischen Neem-Baums als Pflanzenschutzmittel patentieren, obwohl dessen Verwendung schon jahrhundertelang in der indischen Kultur bekannt war. Nach Protesten zieht das europäische Patentamt die Entscheidung zurück.

Der Konflikt hat weitreichende Folgen. Kann traditionelles Wissen vor dem Zugriff der Pharmakonzerne geschützt werden? dazu: www.biopiraterie.de Kapernbrief 4) ebd.: Heilpflanzen kurieren Pharma-Bilanzen

(www.biopiraterie.de)

Anm.: Als „Biopiraterie“ wird die Aneignung genetischer Ressourcen und Kenntnisse der indigenen Bevölkerung und lokalen Gemeinschaften - speziell aus sog. Dritt-Welt-Ländern – von Seiten privater und/oder öffentlicher Institutionen v.a. aus dem „Norden“ unter Nutzung verschiedener Mechanismen geistiger Eigentumsrechte bezeichnet.

Nachfolgendes Beispiel zeigt wie Hunger nicht bekämpft wird sondern erst gemacht wird:

- Weizen Patent EP 445 929 [4],

Das Patent, das der Firma Monsanto am 21. Mai 2003 erteilt wurde, bezieht sich auf die Kreuzung einer traditionellen indischen Weizensorte mit anderen, ebenfalls nicht genmanipulierten Pflanzen, umfasst aber nicht nur den Weizen selbst, sondern auch die weiteren Verarbeitungsstufen bis hin zu "knusprigen, mehlhaltigen, essbaren Produkten wie Biskuits oder ähnlichem". (http://www.telepolis.de/deutsch/special/leb/15076/1.html)

Auswirkungen: Durch Biopatente wird Wissen monopolisiert, privatisiert und damit dem Allgemeinwohl entzogen
Bio- und Genpatentrecht

Die Auslegung der Patentierbarkeit biologischer Erfindungen, die keine bloße Entdeckung sein darf führt zu gravierenden Konflikten. Laut Gesetz ist die Entschlüsselung und weitere Erforschung des Genoms zwar eine Entdeckung, damit kombinierbare Verfahren aber können Erfindungen sein. Kann man Leben erfinden?

Wie weit soll der Schutz geistigen Eigentums bei Biopatenten reichen? Gibt es Grenzen?

Zitate zum Konfliktfeld Biopatente: Common Good oder Handelsware?

- Josef Strauss, Professor für internationales Patentrecht: "Es gibt keine Patente auf Leben. Weder im humanen Bereich noch bei Pflanzen oder Tieren. Ein Gen ist ja kein Leben. Das Molekül ist eine biochemische Substanz, vergleichbar mit anderen Substanzen, nur eben eine besondere Substanz."

- Weltärztekammer, Vertreter der Weltbank und der UNDP im "Bericht über die menschliche Entwicklung 1999": "Der unerbittliche Vormarsch der Rechte auf geistiges Eigentum muss gestoppt und in Frage gestellt werden."

- Die Umweltorganisation Greenpeace: "Die Patentierung von Genen und Lebewesen ist der größte organisierte Raubzug in der Geschichte der Menschheit.."
Für menschliche Gensequenzen soll es keine Verwertungrechte geben. Das Genom soll "Common Good", gemeinsames Gut der Menschheit sein, vergleichbar der Stratosphäre der Erde oder dem Meeresboden

Dazu sagen:

„Die Buchstaben des Gesetzes...
Auszüge aus dem geltenden europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) und der EPA-Ausführungsvorschrift

Auszüge aus der Ausführungsverordnung zum EPÜ.

In diese Bestimmungen sind die Inhalte der EU-Richtlinie zu Biopatenten weitestgehend eingeflossen.

  • Regel 23b - Allgemeines und Begriffsbestimmungen

    (2)"Biotechnologische Erfindungen" sind Erfindungen, die ein Erzeugnis, das aus biologischem Material besteht oder dieses enthält, oder ein Verfahren, mit dem biologisches Material hergestellt, bearbeitet oder verwendet wird, zum Gegenstand haben.

    (3)"Biologisches Material" ist jedes Material, das genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann.

  • Regel 23c - Patentierbare biotechnologische Erfindungen
    Biotechnologische Erfindungen sind auch dann patentierbar, wenn sie zum Gegenstand haben:

    a) biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, auch wenn es in der Natur schon vorhanden war;

    b) Pflanzen oder Tiere, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist;

    c) ein mikrobiologisches oder sonstiges technisches Verfahren oder ein durch diese Verfahren gewonnenes Erzeugnis, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt.

  • Artikel 53 EPÜ -Ausnahmen von der Patentierbarkeit
    Europäische Patente werden nicht erteilt für:

    a) Erfindungen, deren Veröffentlichung oder Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde; ein solcher Verstoß kann nicht allein aus der Tatsache hergeleitet werden, daß die Verwertung der Erfindung in allen oder einem Teil der Vertragsstaaten durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift verboten ist;

    b) Pflanzensorten oder Tierarten sowie für im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren; diese Vorschrift ist auf mikrobiologische Verfahren und auf die mit Hilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse nicht anzuwenden.

  • Regel 23d - Ausnahmen von der Patentierbarkeit
    Nach Artikel 53 Buchstabe a werden europäische Patente insbesondere nicht erteilt für biotechnologische Erfindungen, die zum Gegenstand haben:

    a) Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen;

    b) Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität der Keimbahn des menschlichen Lebewesens;

    c) die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken;

    d) Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität von Tieren, die geeignet sind, Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier zu verursachen, sowie die mit Hilfe solcher Verfahren erzeugten Tiere.

  • Regel 23e - Der menschliche Körper und seine Bestandteile

    (1) Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung sowie die bloße Entdeckung eines seiner Bestandteile, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, können keine patentierbaren Erfindungen darstellen.

    (2) Ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers oder ein auf andere Weise durch ein technisches Verfahren gewonnener Bestandteil, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, kann eine patentierbare Erfindung sein, selbst wenn der Aufbau dieses Bestandteils mit dem Aufbau eines natürlichen Bestandteils identisch ist.

    (3) Die gewerbliche Anwendbarkeit einer Sequenz oder Teilsequenz eines Gens muß in der Patentanmeldung konkret beschrieben werden.“
    (Quelle:http://www.geoscience-online.de)

Konflikte um Patentierbarkeit von Leben

In Europa wurden bisher insgesamt über 1200 Patente auf Gene von Mensch und Tier, sowie fast 400 Patente auf Pflanzen und über 120 Patente auf Tiere erteilt.

(siehe: www.Greenpeace_uebersicht_patente2003.pdf)

(weitere Artikel zum Thema:

- kein Patent auf Leben.Kurze Resolution des Öko-Institut.
http://www.oeko.de/presse/presse98/patent.html

- Biopatente im Wandel der Zeit unter www.geoscience-online.de Magazin für Geo-und Naturwissenschaften.

- Kein Patent auf Leben (kritische Einführung) www.keinpatent.de

- Biotech-Visionen aus Brüssel. EU-Kommissar Busquin will Gentechnik-Forschung an Pflanzen massiv forcieren. 28.06.2004 in Telepolis Artikel-URL: http://www.telepolis.de/deutsch/special/leb/17754/1.html

- Wie weit darf die Kommerzialisierung des menschlichen Lebens gehen? (http://www.telepolis.de/deutsch/special/leb/7950/1.html)

- Ethik-Diskussion: Wie und unter welchen Bedingungen ist es verantwortbar, Lebewesen und deren Bestandteile zu patentieren? (Uni-Arbeit. Übersichtliche aber unkritische Einführung in die Argumentationen. http://www.jufogen.ch/bioethik/G25-patent.pdf)

Patente auf leben greenpeace

Beispiele für widersprüchlich erteilte Biopatente

- „Tiere mit menschlichen Organen (EP 983074)

Nagetiere und Schweine, in die Zellen, Gewebe und menschliche Organe eingepflanzt werden, wurden im Juli 2003 patentiert. Das Europäische Patentamt hatte bereits in Einspruchsverfahren klar gemacht, dass es derartige Mischwesen zwischen Mensch und Tier für ethisch unbedenkliche, gewerblich nutzbare Produkte hält… Patentinhaber sind Hadasit Medical Research Services and Development Ltd, USA.”

(www.Greenpeace_uebersicht_patente2003.pdf)

Besonders fragwürdig erscheint diese Patentbewilligung im Vergleich mit einer Anzahl Irrtümlich erteilter Patente, bei deren Genehmigung das EPA eindeutig gegen geltende Gesetze verstoßen hatte. Trotz gesetzlicher Regelung wird immer wieder widersprüchlich und selbst für Fachleute nicht nachvollziehbar geurteilt. Oft werden Patenterteilungen erst nach Monaten bekannt. Es ist dem Engagement von Umweltgruppen und Gegnern des bestehenden Biopatentrechts zu verdanken, dass einige Patenterteilungen nach Erhebung von Einsprüchen, was immer mit hohen finanziellen Kosten verbunden ist, zurückgenommen wurden. Oft wurde Eine Garantie, dass nicht schon bereits das nächste Patent erteilt wurde, dass ähnlich weitreichende Folgen hat gibt es nicht.

Beispiele:

- Im Januar 1999 erteilt das EPA - nach eigenen Angaben irrtümlich – der Australischen Firma Amrad ein Patent auf ein "Verfahren zur Herstellung eines nicht-humanen chimären Tieres" mithilfe einer Mischung von menschlichen und tierischen embryonalen Zellen. Embryonale menschliche Stammzellen sollen dabei in einen tierischen Embryo eingeführt werden. Das Patent umfasst nicht nur das Verfahren sondern auch das Wesen selbst. Erst nachdem die Patenterteilung von Umweltgruppen entdeckt und veröffentlicht wurde, nahm das Patentamt den Schutz zurück, weil er gegen die „guten Sitten“ verstößt.
www.greenpeace.de)

- 1999: In Grossbritannien fällt die Entscheidung, künftig therapeutisches Klonen menschlicher Embryonen zu gestatten. Der Antragsteller, die australische Firma Stem Cell Science ließ sich darin ein Verfahren schützen, bei dem Zellen aus menschlichen Embryonen entnommen, gentechnisch verändert und dann z. B. zur Züchtung von Organen oder sogar gentechnisch veränderten Menschen verwendet werden könnten.

- 2004: „Großbritannien erlaubt Therapeutisches Klonen
Die zuständige Regierungsbehörde Großbritanniens HFEA hat erstmals das
>Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken erlaubt. Wissenschaftler der Universität Newcastle und des Newcastle Fertility Centre wollen aus geklonten Embryonen Stammzellen entnehmen, um ihre Diabetesforschung voranzutreiben. Es handelt sich um den ersten offiziellen Klonversuch mit menschlichen Embryonen in Europa, nachdem Forscher in Südkorea im Februar und kurz danach auch Wissenschaftler in den USA entsprechende Arbeiten angekündigt hatten. Das therapeutische Klonen zu Forschungszwecken ist in Großbritannien grundsätzlich erlaubt, muss aber genehmigt werden.“
11.08.2004 (www.i-s-b.org)

- Noch unklar ist ob die Patenterteilung an die Firma „Vitrolife“ am 26. November 2003 zur euporaweiten Herstellung von lebensfähigen menschlichen Embryonen ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten ist. Patentiert wurde ein Verfahren zum Tiefkühlen von Gewebe, insbesondere von Sperma, Eizellen und Embryonen aller Arten, auch von Menschen.

(http://www.telepolis.de/ Artikel von Jens Falk 10.04.2004: Patent auf menschliche Embryonen)

- „Krebs-Maus-Patent eingeschränkt

Das Europäische Patentamt (EPA) hat das umstrittene europäische Patent auf die so genannte Krebs-Maus mit Einschränkungen in zweiter Instanz bestätigt. Die Krebs-Maus ist auf Grund einer gentechnischen Veränderung besonders anfällig für Tumoren. Mit der Bestätigung schränkte das Amt das Patent mit der Nummer EP 0169672 nun auf entsprechend gentechnisch veränderte Mäuse ein und schloß damit den früheren Anspruch auf alle Nagetiere mit solchen Krebsgenen aus. Weiter zurückliegende Einsprüche gegen das Maus-Patent waren bereits 2001 vom EPA in erster Instanz zurückgewiesen worden. Dabei wurde es aber schon auf Nagetiere eingeschränkt, nach dem es zuvor für alle Tiere gegolten hatte. In den USA ist die Krebsmaus bereits seit 1988 patentiert. Patentinhaber ist die US-Universität Harvard“.
06.07.2004 (www.i-s-b.org)

AgitpropBild zu Krebsmaus

-„Gen für Brustkrebs, Variante 2 (EP 785216)

Nachdem die Firma Myriad mehrere Patente auf das sogenannte Brustkrebsgen 1 erhalten hatte, liefen Patienten, Ärzte, Humangenetiker und sogar europäische Regierungen und das Europäische Parlament Sturm gegen das Monopol der Firma. Über ein Dutzend Einsprüche gingen beim Europäischen Patentamt ein. Im Jahr 2003 legte das Amt trotzdem nach und erteilte für die gleiche Firma ein weiteres Patent für eine Variante des erblichen Brustkrebs, für das sogenannte Brustkrebsgen 2 (BRCA2) mit der Nummer EP 785216. Es umfasst das menschliche Gen und alle seine Verwendungen in Diagnose und Therapie.“ (Quelle: www.greenpeace.org/deutschland)
Weitere Infos: http://www.telepolis.de/deutsch/special/leb/7950/1.html ,

www.aerzte-ohne-grenzen.de

- PPL Therapeutics, das Unternehmen der schottischen Wissenschaftler, die

mit der Herstellung des ersten geklonten Säugetiers, dem Schaf Dolly, 1996 weltberühmt wurden und dessen Börsenwert einmal bei 140 Millionen Euro lag, hat das Klonpatent im Januar 2004 für 1,8 Mio US Dollar an Exeter Life Sciences verkaufen müssen. Dem neuen Besitzer gehört auch die Firma ViaGen, die gerade Schlagzeilen mit dem Klonen eines Hirsches machte. (Quelle: http://www.telepolis.de/deutsch/special/klon/16441/1.html)

Konflikte um Patentierbarkeit von Medikamenten / Produktion von Generika

- „Obwohl unter TRIPS noch Zwangslizenzen zur Herstellung von verbilligten Kopien von Markenmedikamenten (Generika) in Ausnahmefällen möglich sind, versuchen die US-Regierung und die Pharmaindustrie immer wieder die Vergabe solcher Lizenzen zur Produktion von AIDS-Medikamenten an die extrem betroffenen Länder des Süden zu verhindern. „Eine Frage von Leben und Tod: Patente und der Zugang zu unentbehrlichen Medikamenten.“
http://www.aerzte-ohne-grenzen.de/Medikamentenkampagne/Meilensteine/WTO-2001.php: Stellungnahme von MÉDECINS SANS FRONTIÈRES/ÄRZTE OHNE GRENZEN (MSF) zur 4. Ministerkonferenz der WTO

siehe auch: Der AIDS-Faktor - Das Medico Lesezeichen medico international unter
www.3welt.de/kampagne/aids_stichwort.pdf


- „Das lebensverlängernde antiretrovirale Medikament Didanosin (DDi) wird in Thailand bald als kostengünstiges Generikum erhältlich sein. Im Januar 2004 hat das Pharmaunternehmen Bristol-Myers Squibb das Patent für das Präparat abgegeben. Damit erhielten nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwei HIV-Infizierte Recht, die im Mai 2001 mit Unterstützung verschiedener Aids-Aktivistengruppen und ÄRZTE OHNE GRENZEN den Pharmahersteller verklagt hatten.“

(http://www.aerzte-ohne-grenzen.de/Medikamentenkampagne/Meilensteine/WTO-2001.php)

- Medizin direkt in Pflanzen produzieren? Europäische Wissenschaftler wollen in den nächsten fünf Jahren hochwertige Pharmazeutika in gentechnisch veränderten Pflanzen entwickeln. Die Europäische Kommission hat für das Projekt 12 Mio. Euro bewilligt.

http://www.medizinauskunft.de/artikel/aktuell/14_07_pflanzenfabrik.php

- Patent für Gen für cystische Fibrose (EP 489058)1, 2003 erteilt

„Die Patienten, die unter der Erbkrankheit cystische Fibrose leiden (auch Mukoviszidose genannt), haben Funktionsstörungen der Lunge und oft auch der Verdauungsorgane und oftmals eine reduzierte Lebenserwartung. Obwohl sich betroffene Patienten bereits mehrfach gegen die Patentierung der relevanten Erbanlagen ausgesprochen haben, erteilte das Patentamt dennoch im Mai 2003 ein weiteres Patent. Es beinhaltet Diagnose und Therapie, die Verwendung des Gens, sowie mit dem Gen manipulierte Tiere. Sogar Verfahren zur Diagnose der Erbkrankheit am Fötus in der Gebärmutter wurden mitpatentiert, obwohl die Patentgesetze eigentlich verbieten, dass exklusive Ansprüche auf Untersuchungsverfahren am menschlichen Körper vergeben werden.“

(www.Greenpeace_uebersicht_patente2003.pdf)

Konflikt um Patentierbarkeit Genveränderter Pflanzen

- Indischer Weizen (EP 445929)

Die Firma Monsanto erhielt im Mai 2003 unter der Nummer EP 445929 ein Patent auf Weizen mit besonderen Backeigenschaften. Dieser Weizen war ursprünglich von indischen Landwirten gezüchtet worden. Patentiert wurden sogar die Kekse, die aus dem Weizen hergestellt wurden. Nachdem das Patent von Greenpeace bekannt gemacht wurde, forderte auch der Oberste Gerichtshof Indiens eine Überprüfung des Falles. Inzwischen wurden mehrere Einsprüche am Europäischen Patentamt eingereicht, auch der Dachverband der großen europäischen Bauernverbände COPA gehört (neben Greenpeace) zu den Einsprechenden.

(http://www.telepolis.de/deutsch/special/leb/15076/1.html

http://www.greenpeace.org/deutschland/?page=/deutschland/news/gentechnik/greenpeace-deckt-weizenpatent-skandal-auf

http://www.monsanto.de/)

- Gen-Getreide (EP 392225) und dieAuswirkungen der Patente in Deutschland

Unter der Nummer EP 392225 erhielt die Firma Syngenta ein Patent auf genmanipulierte Pflanzen wie Getreide, Karotten, Sonnenblumen, Tomaten, Baumwolle, Petunien und andere, die gegen Pilzbefall weniger empfindlich sein sollen. Damit die Verwertung entsprechenden Saatgutes auch zügig gestartet werden kann, führte Syngenta im Jahr 2004 erstmals Freisetzungsversuche mit Gen-Weizen in Deutschland durch. Der Weizen soll ebenfalls widerstandsfähig gegen Pilzbefall sein. Ob es wirklich die hier patentierten Pflanzen sind, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, weil Syngenta die Angaben im Feldversuch geheim hält. Sicher ist aber, dass alle Gen-Pflanzensorten, die von Konzernen wie Syngenta, Monsanto, Bayer oder Dupont jemals auf den Markt gebracht werden sollen, auch vorher beim Patentamt angemeldet wurden. Die Mehrheit dieser Patente wird erteilt, obwohl die Patentierung von Pflanzensorten offiziell verboten ist. (Patentinhaber: HSC Research Development Corp., Toronto, Kanada; The Board of Regents Acting for and on Behalf of the University of Michigan, USA)
(Quelle: Greenpeace Übersicht Patente 2003 (pdf))

keine gentechnik auf unseren feldern

Veränderungen 2004
EU-Praxis Zulassung:

Nach sechsjähriger Unterbrechung werden in der EU wieder gentechnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel zugelassen

Maßgebend sind zwei EU-Rechts- vorschriften und damit zwei unterschiedliche Zulassungsverfahren: Eines für die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO), ein anderes für die daraus erzeugten Lebensmittel.

Gv-Pflanze

Wer einen GVO als Produkt in die Umwelt ausbringt - etwa Saatgut verkaufen oder Sojabohnen einführen will -, benötigt eine Genehmigung nach der EU-Freisetzungs-Richtlinie. Sie wird nur erteilt, wenn die nach der vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung keine Bedenken bestehen.

GVO-Lebensmittel

Lebensmittel, die aus GVOs bestehen oder daraus hergestellt sind, dürfen erst dann auf den Markt, wenn sie zugelassen sind.

Das Ende des Moratoriums:

Am 19. Mai 2004 hat die EU-Kommission Lebensmittel aus Bt11-Zuckermais zugelassen. Zahlreiche Anträge befinden sich bereits im Genehmigungsverfahren.

Ob gv-Pflanze oder GVO-Lebensmittel: alles auf einen Blick - mit Zusammenfassungen der wichtigsten öffentlich zugänglichen Dokumente“

Übersicht EU Praxis-Zulassungen

Eine Freisetzungsdatenbank ist zu sehen unter:  www.gen-ethisches-netzwerk.de

Dort gibt es auch nähere Informationen zum Erprobungsanbau u.a. in Sachsen-Anhalt und links zu weiteren Informationsquellen.

"OpenSource-Bewegung der Biotechnologie"

Der folgende Artikel beschreibt einen neuen Ansatz: Mit dem Wissen aus Gen-Datenbanken von wilden und domestizierten Pflanzensorten lassen sich gewünschte Eigenschaften aus "vergessenen" Sorten optimiert zusammenzüchten,_ohne_ künstliche bzw. artfremde Genmanipulation einzusetzen. Dadurch werden die Risiken gesenkt, und die resultierenden Nutzpflanzen der Patentierbarkeit entzogen. Richard Manning möchte mit diesem Ansatz eine "OpenSource-Bewegung der Biotechnologie" aufbauen, und Monsanto's Monopole brechen.

http://www.wired.com/wired/archive/12.05/food.html?pg=1&topic=food&topic_set

http://www.cambia.org/main/news_archives.htm

Informationen zum Widerstand gegen Biopatente, Forderungen der Gegner, Biopiraterie
  • http://www.GENug-WTO.de zur Rolle der WTO

  • www.biopiraterie.de BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie über Patentierung von Leben und dem damit verbundenen Ausverkauf der genetischen Ressourcen:

  • www.attac.de/gentechnik . zur Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderter Lebensmittel und vieles mehr zum Thema

  • www.informationsdienst-gentechnik.de Umfangreiche Informationsseite zur AgroGentechnik

  • www.keine-agro-gentechnik-lsa.de Aktionsbündnis "Keine Gentechnik auf Sachsen-Anhalts Feldern" mit Katalog ihrer Forderungen. Dort sind weitere Bündnisse und Initiativen gegen Gentechnik zu finden.

  • www.gen-ethisches-netzwerk.de Sehr umfangreiche Informationen zur Kritik an Fortpflanzungs- und Gentechnologie. Präsentiert auf seinen Internetseiten auch eine Freisetzungsdatenbank. GID-CD mit über 10 000 Artikeln über 17 Jahre auf einer CD, vom Februar 1985 bis Dezember 2001: http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/gen/html/aktuell/veran.html

  • http://vorort.bund.net/faire-nachbarschaft/ Der BUND gibt auf diesen Seiten Informationen über Gentechnikfreie Regionen; welche bestehen und wie sie eingerichtet werden. Zu finden ist auch ein Überblick mit Kontaktmöglichkeiten über weitere Bündnisse und Initiativen, die für eine gentechnikfreie Landwirtschaft arbeiten.

  • Arche GENoah Datenbank mit vergangenen und laufenden Freisetzungen in Deutschland.

  • www.greenpeace.de Viele Hintergrundinformationen über die Problematik Gentechnik aus der gesamten Welt und die Handlungsmöglichkeiten für die VerbraucherInnen. Das Einkaufsnetz von Greenpeace hat dazu den nunmehr in der 3. Auflage erschienenen Einkaufsratgeber erstellt; dieser kann beim Einkausnetz bestellt oder heruntergeladen werden.

  • Genfood? Nein danke!
    Informationsseite zur Gentechnik von Schrot & Korn. Empfehlenswert ist das Gentechnik-Dossier zum bestellen oder downloaden sowie die Buttons mit der Tomate.

  • www.GENug-WTO.de Kampagnenseite von attac und BUNDjugend zum Gentechnikstreitfall zwischen den USA und der EU vor der Welthandelsorganisation (WTO). Bieten die Möglichkeit bei der WTO online Einspruch zu erheben.

  • www.saveourseeds.org Die EU-Kommission möchte Saatgut erst ab einer gentechnischen Verunreinigung zwischen 0,3% - 0,7% als kennzeichnungspflichtig deklarieren lassen. Save our Seeds setzt sich für gentechnikfreies Saatgut ein, v.a. für eine EU-Saatgutrichtlinie an der technischen Nachweisgrenze.
    Ein Audiointerview mit Benedikt Haerlin, dem Koordinator der Kampagne "Save our Seeds" über Hintergründe des EU-Beschlusses vom 19.05.2004 und über Ansätze, sich gegen die Durchsetzung von Genfood in Deutschland zur Wehr zu setzen. (6'14 Min) unter http://www.umbruch-bildarchiv.de/video/gentechnik/genfood.html
  • Genfood.at Österreichische Informations- und Nachrichtenseite über Gentechnik.

  • www.transgen.de Mit finanzieller Unterstützung der Gentechnik-Industrie und des Bundes versucht die Verbraucherinitiative auf dieser Site Transparenz in das Thema Gentechnik zu bringen. Hier finden Sie schnell alle Zulassungen, dieRechtslage in Deutschland und der EU und viele weitere Informationen.

  • http://germany.indymedia.org/biopolitik/ u.a. Hinweis vom 10.08.2004 auf:
    Gentech-Konferenz führender Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik am 13.9. Köln. Die zahllosen Gentechnik-Kritiker/innen in Bauernorganisationen des Südens und Europas, in Konsumenten-Gruppen, Umweltverbänden, Kirchen sowie Initiativen gegen die neoliberale Weltwirtschaftsordnung wollen dagegen protestieren.

  • www.hybridvideotrack.org: weitere Informationen und links zu Patentschutz im Rahmen der Ausstellung „fermeture/ouvert„




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Während der Ausstellungszeit werden an unserem Stand verschiedene Werkstattgespräche stattfinden. Die genauen Terminankündigungen sind demnächst hier zu sehen.  

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Fragen zum Ausstellungsbeitrag BioTechCityLimits?
Mails für hybridvideotracks bitte an orga@hybridvideotracks.org.

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Hold The Date

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1. bis 5. September 2004

6. Werkleitz-Biennale

in Halle/Saale

Themenfelder:


Biopatente Kommunikationsstrategien Lokal Players Ökonmische Daten
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