BiopatenteWas ist ein Patent?"Das Patent ist ein Rechtstitel, der dem Patentinhaber das ausschließliche Recht verleiht, die patentierte Erfindung auf einem bestimmten räumlichen Gebiet für eine befristete Zeit zu benutzen, indem er andere u.a. von der Herstellung, dem Verkauf oder dem Gebrauch dieser Erfindung ohne seine Zustimmung ausschließen kann." (Website des EPA). Seit
1994 sind alle Mitgliedstaaten der World Trade Organisation (WTO) verpflichtet, einen Patentschutz von 20 Jahren zu gewähren,
der ab Einreichen des Patentgesuchs gültig ist. Der Sitz des
Europäischen Patentamts (EPA) ist seit 1977 in München.
Dort werden europaweit geltende Patente erteilt.
(Zur Funktionsweise der elektronischen Patentanmeldung siehe Website des dt. Patentamts) WTO und Biopatente„Die Welthandelsorganisation (WTO) legt die Regeln des Welthandels fest. Sie wurde 1995 gegründet. Ihr gehören 148 Staaten an, die untereinander über 90 Prozent des globalen Welthandels betreiben.
Neoliberales Druckmittel: das Streitschlichtungsverfahren
Die
WTO ist Richter über die Regeln des globalen Welthandels, die
sie selber aufstellt. USA und WTO im Dienst der KonzerneNur eine Handvoll transnationaler Konzerne beherrschen den Markt für transgenes Saatgut und für Agrochemie. Das US-amerikanische Unternehmen Monsanto hält einen Anteil von 91 Prozent der Anbauflächen von Genpflanzen. Weitere Player sind Bayer, BASF, Syngenta, Dow und Pioneer. Derzeit schreiben alle Unternehmen der Branche rote Zahlen. Auch deshalb stehen die Konzerne unter Druck, neue Absatzmärkte zu erschließen. Kein Wunder also, dass sie nach jahrelangen Drohungen nun tatsächlich über das Heimatland der Gentechnik eine Klage bei der WTO lanciert haben. Die USA sind das Gentechnik-Land Nummer 1: Im Jahr 2003 befanden sich etwa 63 Prozent der weltweiten Anbauflächen in den USA, 21 Prozent in Argentinien, 6 Prozent in Kanada und je 4 Prozent in Brasilien und in China. Durch das Moratorium in der EU haben vor allem die USA Exportverluste zu verzeichnen. Nach eigenen Angaben konnten sie allein Gen-Mais im Wert von 300 Millionen Dollar pro Jahr nicht in die EU absetzen. Zugespitzt hat sich die Lage der USA und der mit ihr verhandelten Industrie zudem durch die Weigerung einiger afrikanischer Länder, US-amerikanische Nahrungsmittelhilfe in Form von Genmais zu akzeptieren. Der Plan der Bush-Administration, den auf den Weltmärkten unverkäuflichen US-Genmais unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe elegant zu entsorgen, ging nicht auf. Der US-Handelsbeauftragte Robert Zoellick wetterte daraufhin: Die Europäer würden nicht nur grundlos den freien Warenverkehr behindern, sondern seien auch noch Schuld am Hungertod von Afrikanern. Wie scheinheilig dieses Argument ist, ist unverkennbar. Die "Hilfslieferungen" für Entwicklungsländer sind nichts anderes als eine Möglichkeit zur Eroberung neuer, bisher gentechnikfreier Absatzmärkte. Und dieses Ziel verfolgt die amerikanische Politik mit aller Macht: Im Mai 2003 hat der US-Kongress beschlossen, Entwicklungsländern AIDS-Medikamente verwehrt werden können, wenn diese die Einfuhr genmanipulierter Lebensmittel verweigern.“ (www.attac.de) Weitere Information mit aktuellen Bsp. zur Rolle der WTO: - http://www.Greenpeace WTOStreitfall.pdf - http://www.genug-wto.de/index.php - http://germany.indymedia.org/2001/09/7270.shtml Was ist Gats? - www.hybridvideotracks.org (fermeture/ouvert) - http://attac-netzwerk.de/wto/taz7.html?print WTO-Gesundheitsschädlich WIPO (World Intellectual Property Organisation)
TRIPS (Trade Related Aspects Of Intellectual Property Rights)Abkommen über handelsbezogene Aspekte geistigen Eigentums. Schreibt z.B. Patentschutz für Computerprogramme, Schaltkreise, Medikamente und bestimmte Pflanzenvariationen verbindlich vor. Ist weitestgehend verpflichtend für alle WTO-Mitgliedsstaaten ab 2006 weitere Abkommen der WIPO:
Zur Bedeutung von TRIPS für den Bereich Gentechnik (Quelle: www.agp.org): Ein kurzes Wort zu TRIPS / Patente aufs Leben:Das TRIPS (Abkommen über den Handel mit geistigen Eigentumsrechten) ist ein signifikantes Beispiel für die Hegemonialstellung westlicher Industrienationen. Am Meisten wird davon Gebrauch gemacht im Gentech-Bereich, d.h., wenn z.B. ein Pharmakonzern die genetische Analyse einer jahrtausende alten Heilpflanze geschafft hat, dann kann er die Nutzungsrechte weltweit für sich in Anspruch nehmen. Aber am fatalsten ist die Patentierung von Saatgut von Grundnahrungsmitteln wie Reis, Mais, Weizen oder Kartoffeln, welches die Bauern für teures Geld den Agrokonzernen abkaufen müssen. Auch das Problem, in Afrika billige AIDS-Medikamente anzubieten hängt damit zusammen. Hinzu kommen weitere verheerenden Folgen durch genmanipulierte Monokulturen, die die Biodiversität zerstören.“ EU-Gesetze, Richtlinien und VerordnungenEU-Richtlinien im Einzelnen zum Nachlesen u.a. bei: http://www.keinpatent.de/ , www.transgen.de oder EU-Kommission zum Deutschen Gentechnikgesetz (vom 30.07.2004) unter: http://www.biosicherheit.de/aktuell/299.doku.html mit links zu diversen EU-Rechtsvorschriften, Gentechnikgesetz, Freisetzungsrichtlinien, Verordnungen etc. Deutschland:Der Bundestag hat am 18. Juni 2004 das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts beschlossen, das eine EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, die den Rahmen schafft für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland. Bevor es in Kraft tritt, muss es noch den Bundesrat passieren (evtl. im Herbst 2004) Unterschiede/Unvereinbarkeiten (z.B. Erprobungsanbau, Icon Genetics München BarCode für die DNA von genetischveränderten Pflanzen
Konfliktfeld Patentrecht
„Ein Patent
bedeutet ein Monopol. Dieses Monopol ist bei Arzneimitteln,
Energieversorgung, Erdöl-Chemie, Pflanzensamen und
Mikroorganismen von besonderer Bedeutung. Es ist dazu angelegt, die
bereits reichen, multinationalen Konzerne noch reicher zu machen und
den südlichen Ländern ihren Schatz an Wissen zu rauben,
ihre produktiven Kapazitäten, ja selbst die Menschen
selbst.“ Konflikte um Patentierbarkeit traditionellen WissensNach dem europäische Patentrecht müssen muß eine Erfindung des Menschen neu sein, (darf noch nicht öffentlich bekannt sein), um Patentschutz zu erlangen. „EPÜ "Artikel 3 (2) Biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, kann auch dann Gegenstand einer Erfindung sein, wenn es in der Natur schon vorhanden war." Überliefertes Volkswissen ist allerdings nicht patentierbar. Darauf wird beim Patentamt oft erst nach Protesten und Einsprüchen Rücksicht genommen. Beispiel:- Die Firma Grace lässt sich die Nutzung des indischen Neem-Baums als Pflanzenschutzmittel patentieren, obwohl dessen Verwendung schon jahrhundertelang in der indischen Kultur bekannt war. Nach Protesten zieht das europäische Patentamt die Entscheidung zurück. Der Konflikt hat weitreichende Folgen. Kann traditionelles Wissen vor dem Zugriff der Pharmakonzerne geschützt werden? dazu: www.biopiraterie.de Kapernbrief 4) ebd.: Heilpflanzen kurieren Pharma-Bilanzen Anm.: Als „Biopiraterie“ wird die Aneignung genetischer Ressourcen und Kenntnisse der indigenen Bevölkerung und lokalen Gemeinschaften - speziell aus sog. Dritt-Welt-Ländern – von Seiten privater und/oder öffentlicher Institutionen v.a. aus dem „Norden“ unter Nutzung verschiedener Mechanismen geistiger Eigentumsrechte bezeichnet. Nachfolgendes Beispiel zeigt wie Hunger nicht bekämpft wird sondern erst gemacht wird: - Weizen Patent EP 445 929 [4], Das Patent, das der Firma Monsanto am 21. Mai 2003 erteilt wurde, bezieht sich auf die Kreuzung einer traditionellen indischen Weizensorte mit anderen, ebenfalls nicht genmanipulierten Pflanzen, umfasst aber nicht nur den Weizen selbst, sondern auch die weiteren Verarbeitungsstufen bis hin zu "knusprigen, mehlhaltigen, essbaren Produkten wie Biskuits oder ähnlichem". (http://www.telepolis.de/deutsch/special/leb/15076/1.html) Auswirkungen: Durch Biopatente wird Wissen monopolisiert, privatisiert und damit dem Allgemeinwohl entzogenBio- und GenpatentrechtDie Auslegung der Patentierbarkeit biologischer Erfindungen, die keine bloße Entdeckung sein darf führt zu gravierenden Konflikten. Laut Gesetz ist die Entschlüsselung und weitere Erforschung des Genoms zwar eine Entdeckung, damit kombinierbare Verfahren aber können Erfindungen sein. Kann man Leben erfinden? Wie weit soll der Schutz geistigen Eigentums bei Biopatenten reichen? Gibt es Grenzen? Zitate zum Konfliktfeld Biopatente: Common Good oder Handelsware?-
Josef Strauss, Professor für internationales Patentrecht: "Es
gibt keine Patente auf Leben. Weder im humanen Bereich noch bei
Pflanzen oder Tieren. Ein Gen ist ja kein Leben. Das Molekül ist
eine biochemische Substanz, vergleichbar mit anderen Substanzen, nur
eben eine besondere Substanz." -
Die Umweltorganisation Greenpeace: "Die Patentierung von Genen
und Lebewesen ist der größte organisierte Raubzug in der
Geschichte der Menschheit.." Dazu sagen:„Die
Buchstaben des Gesetzes... Auszüge aus der Ausführungsverordnung zum EPÜ.In diese Bestimmungen sind die Inhalte der EU-Richtlinie zu Biopatenten weitestgehend eingeflossen.
Konflikte um Patentierbarkeit von LebenIn Europa wurden bisher insgesamt über 1200 Patente auf Gene von Mensch und Tier, sowie fast 400 Patente auf Pflanzen und über 120 Patente auf Tiere erteilt. (siehe: www.Greenpeace_uebersicht_patente2003.pdf) (weitere Artikel zum Thema: -
kein Patent auf Leben.Kurze Resolution des
Öko-Institut. - Biopatente im Wandel der Zeit unter www.geoscience-online.de Magazin für Geo-und Naturwissenschaften. - Kein Patent auf Leben (kritische Einführung) www.keinpatent.de - Biotech-Visionen aus Brüssel. EU-Kommissar Busquin will Gentechnik-Forschung an Pflanzen massiv forcieren. 28.06.2004 in Telepolis Artikel-URL: http://www.telepolis.de/deutsch/special/leb/17754/1.html - Wie weit darf die Kommerzialisierung des menschlichen Lebens gehen? (http://www.telepolis.de/deutsch/special/leb/7950/1.html) - Ethik-Diskussion: Wie und unter welchen Bedingungen ist es verantwortbar, Lebewesen und deren Bestandteile zu patentieren? (Uni-Arbeit. Übersichtliche aber unkritische Einführung in die Argumentationen. http://www.jufogen.ch/bioethik/G25-patent.pdf) Beispiele für widersprüchlich erteilte Biopatente- „Tiere mit menschlichen Organen (EP 983074) Nagetiere und Schweine, in die Zellen, Gewebe und menschliche Organe eingepflanzt werden, wurden im Juli 2003 patentiert. Das Europäische Patentamt hatte bereits in Einspruchsverfahren klar gemacht, dass es derartige Mischwesen zwischen Mensch und Tier für ethisch unbedenkliche, gewerblich nutzbare Produkte hält… Patentinhaber sind Hadasit Medical Research Services and Development Ltd, USA.” (www.Greenpeace_uebersicht_patente2003.pdf) Besonders fragwürdig erscheint diese Patentbewilligung im Vergleich mit einer Anzahl Irrtümlich erteilter Patente, bei deren Genehmigung das EPA eindeutig gegen geltende Gesetze verstoßen hatte. Trotz gesetzlicher Regelung wird immer wieder widersprüchlich und selbst für Fachleute nicht nachvollziehbar geurteilt. Oft werden Patenterteilungen erst nach Monaten bekannt. Es ist dem Engagement von Umweltgruppen und Gegnern des bestehenden Biopatentrechts zu verdanken, dass einige Patenterteilungen nach Erhebung von Einsprüchen, was immer mit hohen finanziellen Kosten verbunden ist, zurückgenommen wurden. Oft wurde Eine Garantie, dass nicht schon bereits das nächste Patent erteilt wurde, dass ähnlich weitreichende Folgen hat gibt es nicht. Beispiele:-
Im Januar 1999 erteilt das EPA - nach eigenen Angaben irrtümlich
– der Australischen Firma Amrad ein Patent auf ein "Verfahren
zur Herstellung eines nicht-humanen chimären Tieres"
mithilfe einer Mischung von menschlichen und tierischen embryonalen
Zellen. Embryonale menschliche Stammzellen sollen dabei in einen
tierischen Embryo eingeführt werden. Das Patent umfasst nicht
nur das Verfahren sondern auch das Wesen selbst. Erst nachdem die
Patenterteilung von Umweltgruppen entdeckt und veröffentlicht
wurde, nahm das Patentamt den Schutz zurück, weil er gegen die
„guten Sitten“ verstößt. - 1999: In Grossbritannien fällt die Entscheidung, künftig therapeutisches Klonen menschlicher Embryonen zu gestatten. Der Antragsteller, die australische Firma Stem Cell Science ließ sich darin ein Verfahren schützen, bei dem Zellen aus menschlichen Embryonen entnommen, gentechnisch verändert und dann z. B. zur Züchtung von Organen oder sogar gentechnisch veränderten Menschen verwendet werden könnten. -
2004: „Großbritannien
erlaubt Therapeutisches Klonen - Noch unklar ist ob die Patenterteilung an die Firma „Vitrolife“ am 26. November 2003 zur euporaweiten Herstellung von lebensfähigen menschlichen Embryonen ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten ist. Patentiert wurde ein Verfahren zum Tiefkühlen von Gewebe, insbesondere von Sperma, Eizellen und Embryonen aller Arten, auch von Menschen. (http://www.telepolis.de/ Artikel von Jens Falk 10.04.2004: Patent auf menschliche Embryonen) - „Krebs-Maus-Patent eingeschränktDas
Europäische Patentamt (EPA) hat das umstrittene europäische
Patent auf die so genannte Krebs-Maus mit Einschränkungen in
zweiter Instanz bestätigt. Die Krebs-Maus ist auf Grund einer
gentechnischen Veränderung besonders anfällig für
Tumoren. Mit der Bestätigung schränkte das Amt das Patent
mit der Nummer EP 0169672 nun auf entsprechend gentechnisch
veränderte Mäuse ein und schloß damit den früheren
Anspruch auf alle Nagetiere mit solchen Krebsgenen aus. Weiter
zurückliegende Einsprüche gegen das Maus-Patent waren
bereits 2001 vom EPA in erster Instanz zurückgewiesen worden.
Dabei wurde es aber schon auf Nagetiere eingeschränkt, nach dem
es zuvor für alle Tiere gegolten hatte. In den USA ist die
Krebsmaus bereits seit 1988 patentiert. Patentinhaber ist die
US-Universität Harvard“. -„Gen für Brustkrebs, Variante 2 (EP 785216) Nachdem
die Firma Myriad mehrere Patente auf das sogenannte Brustkrebsgen 1
erhalten hatte, liefen Patienten, Ärzte, Humangenetiker und
sogar europäische Regierungen und das Europäische Parlament
Sturm gegen das Monopol der Firma. Über ein Dutzend Einsprüche
gingen beim Europäischen Patentamt ein. Im Jahr 2003 legte das
Amt trotzdem nach und erteilte für die gleiche Firma ein
weiteres Patent für eine Variante des erblichen Brustkrebs, für
das sogenannte Brustkrebsgen 2 (BRCA2) mit der Nummer EP 785216. Es
umfasst das menschliche Gen und alle seine Verwendungen in Diagnose
und Therapie.“ (Quelle:
www.greenpeace.org/deutschland)
- PPL Therapeutics, das Unternehmen der schottischen Wissenschaftler, die mit der Herstellung des ersten geklonten Säugetiers, dem Schaf Dolly, 1996 weltberühmt wurden und dessen Börsenwert einmal bei 140 Millionen Euro lag, hat das Klonpatent im Januar 2004 für 1,8 Mio US Dollar an Exeter Life Sciences verkaufen müssen. Dem neuen Besitzer gehört auch die Firma ViaGen, die gerade Schlagzeilen mit dem Klonen eines Hirsches machte. (Quelle: http://www.telepolis.de/deutsch/special/klon/16441/1.html) Konflikte um Patentierbarkeit von Medikamenten / Produktion von Generika-
„Obwohl unter TRIPS noch Zwangslizenzen zur Herstellung von
verbilligten Kopien von Markenmedikamenten (Generika) in
Ausnahmefällen möglich sind, versuchen die US-Regierung und
die Pharmaindustrie immer wieder die Vergabe solcher Lizenzen zur
Produktion von AIDS-Medikamenten an die extrem betroffenen Länder
des Süden zu verhindern. „Eine Frage von Leben und Tod:
Patente und der Zugang zu unentbehrlichen Medikamenten.“
siehe
auch: Der AIDS-Faktor - Das Medico Lesezeichen medico international
unter
- „Das lebensverlängernde antiretrovirale Medikament Didanosin (DDi) wird in Thailand bald als kostengünstiges Generikum erhältlich sein. Im Januar 2004 hat das Pharmaunternehmen Bristol-Myers Squibb das Patent für das Präparat abgegeben. Damit erhielten nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwei HIV-Infizierte Recht, die im Mai 2001 mit Unterstützung verschiedener Aids-Aktivistengruppen und ÄRZTE OHNE GRENZEN den Pharmahersteller verklagt hatten.“ (http://www.aerzte-ohne-grenzen.de/Medikamentenkampagne/Meilensteine/WTO-2001.php) - Medizin direkt in Pflanzen produzieren? Europäische Wissenschaftler wollen in den nächsten fünf Jahren hochwertige Pharmazeutika in gentechnisch veränderten Pflanzen entwickeln. Die Europäische Kommission hat für das Projekt 12 Mio. Euro bewilligt. http://www.medizinauskunft.de/artikel/aktuell/14_07_pflanzenfabrik.php - Patent für Gen für cystische Fibrose (EP 489058)1, 2003 erteilt „Die Patienten, die unter der Erbkrankheit cystische Fibrose leiden (auch Mukoviszidose genannt), haben Funktionsstörungen der Lunge und oft auch der Verdauungsorgane und oftmals eine reduzierte Lebenserwartung. Obwohl sich betroffene Patienten bereits mehrfach gegen die Patentierung der relevanten Erbanlagen ausgesprochen haben, erteilte das Patentamt dennoch im Mai 2003 ein weiteres Patent. Es beinhaltet Diagnose und Therapie, die Verwendung des Gens, sowie mit dem Gen manipulierte Tiere. Sogar Verfahren zur Diagnose der Erbkrankheit am Fötus in der Gebärmutter wurden mitpatentiert, obwohl die Patentgesetze eigentlich verbieten, dass exklusive Ansprüche auf Untersuchungsverfahren am menschlichen Körper vergeben werden.“ (www.Greenpeace_uebersicht_patente2003.pdf) Konflikt um Patentierbarkeit Genveränderter Pflanzen- Indischer Weizen (EP 445929) Die Firma Monsanto erhielt im Mai 2003 unter der Nummer EP 445929 ein Patent auf Weizen mit besonderen Backeigenschaften. Dieser Weizen war ursprünglich von indischen Landwirten gezüchtet worden. Patentiert wurden sogar die Kekse, die aus dem Weizen hergestellt wurden. Nachdem das Patent von Greenpeace bekannt gemacht wurde, forderte auch der Oberste Gerichtshof Indiens eine Überprüfung des Falles. Inzwischen wurden mehrere Einsprüche am Europäischen Patentamt eingereicht, auch der Dachverband der großen europäischen Bauernverbände COPA gehört (neben Greenpeace) zu den Einsprechenden. (http://www.telepolis.de/deutsch/special/leb/15076/1.html - Gen-Getreide (EP 392225) und dieAuswirkungen der Patente in DeutschlandUnter
der Nummer EP 392225 erhielt die Firma Syngenta ein Patent auf
genmanipulierte Pflanzen wie Getreide, Karotten, Sonnenblumen,
Tomaten, Baumwolle, Petunien und andere, die gegen Pilzbefall weniger
empfindlich sein sollen. Damit die Verwertung entsprechenden
Saatgutes auch zügig gestartet werden kann, führte Syngenta
im Jahr 2004 erstmals Freisetzungsversuche mit Gen-Weizen in
Deutschland durch. Der Weizen soll ebenfalls widerstandsfähig
gegen Pilzbefall sein. Ob es wirklich die hier patentierten Pflanzen
sind, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, weil Syngenta die
Angaben im Feldversuch geheim hält. Sicher ist aber, dass alle
Gen-Pflanzensorten, die von Konzernen wie Syngenta, Monsanto, Bayer
oder Dupont jemals auf den Markt gebracht werden sollen, auch vorher
beim Patentamt angemeldet wurden. Die Mehrheit dieser Patente wird
erteilt, obwohl die Patentierung von Pflanzensorten offiziell
verboten ist. (Patentinhaber: HSC Research
Development Corp., Toronto, Kanada; The Board of Regents Acting for
and on Behalf of the University of Michigan, USA)
Veränderungen 2004EU-Praxis Zulassung:Nach sechsjähriger Unterbrechung werden in der EU wieder gentechnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel zugelassen Maßgebend sind zwei EU-Rechts- vorschriften und damit zwei unterschiedliche Zulassungsverfahren: Eines für die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO), ein anderes für die daraus erzeugten Lebensmittel. Gv-PflanzeWer einen GVO als Produkt in die Umwelt ausbringt - etwa Saatgut verkaufen oder Sojabohnen einführen will -, benötigt eine Genehmigung nach der EU-Freisetzungs-Richtlinie. Sie wird nur erteilt, wenn die nach der vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung keine Bedenken bestehen. GVO-LebensmittelLebensmittel, die aus GVOs bestehen oder daraus hergestellt sind, dürfen erst dann auf den Markt, wenn sie zugelassen sind. Das Ende des Moratoriums:Am 19. Mai 2004 hat die EU-Kommission Lebensmittel aus Bt11-Zuckermais zugelassen. Zahlreiche Anträge befinden sich bereits im Genehmigungsverfahren. Ob gv-Pflanze oder GVO-Lebensmittel: alles auf einen Blick - mit Zusammenfassungen der wichtigsten öffentlich zugänglichen Dokumente“ Eine Freisetzungsdatenbank ist zu sehen unter: www.gen-ethisches-netzwerk.de Dort gibt es auch nähere Informationen zum Erprobungsanbau u.a. in Sachsen-Anhalt und links zu weiteren Informationsquellen. "OpenSource-Bewegung der Biotechnologie"Der folgende Artikel beschreibt einen neuen Ansatz: Mit dem Wissen aus Gen-Datenbanken von wilden und domestizierten Pflanzensorten lassen sich gewünschte Eigenschaften aus "vergessenen" Sorten optimiert zusammenzüchten,_ohne_ künstliche bzw. artfremde Genmanipulation einzusetzen. Dadurch werden die Risiken gesenkt, und die resultierenden Nutzpflanzen der Patentierbarkeit entzogen. Richard Manning möchte mit diesem Ansatz eine "OpenSource-Bewegung der Biotechnologie" aufbauen, und Monsanto's Monopole brechen. http://www.wired.com/wired/archive/12.05/food.html?pg=1&topic=food&topic_set http://www.cambia.org/main/news_archives.htm Informationen zum Widerstand gegen Biopatente, Forderungen der Gegner, Biopiraterie
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1. bis 5. September 2004 6. Werkleitz-Biennale in Halle/Saale |
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